BME-Region Berlin-Brandenburg


14.11.2019

„Nur keine Angst!"

Bme 26

Am 13. November traf sich der Arbeitskreis zum vierten Mal im Jahr 2019. Gastgeber war diesmal die Berliner Feuerwehr.

Frau Susann Hoffmann von der Zentralen Vergabestelle der Berliner Feuerwehr stellte den Teilnehmern zunächst den Einkauf der Feuerwehr vor. Nachdem die Zentrale Vergabestelle 2013 mit zwei Mitarbeitern und ohne Ausstattung gestartet ist, hat sie sich mittlerweile im Haus viel Respekt verschafft. Inzwischen wickeln sieben Mitarbeiter jährlich ca. 650 Vergaben im mittleren zweistelligen Millionenbereich ab. Die Teilnehmer waren insbesondere beeindruckt vom selbst gestalteten SharePoint-System für Dokumentation, Vermerke und Workflow, welches die Durchlaufzeiten und die Transparenz der Vergabevorgänge deutlich verbessert hat.

Frau Hoffmann wies zum Schluss noch auf die Bedeutung von Rahmenvereinbarungen für die Berliner Feuerwehr hin. Diese machen hier etwa 20 % der Vergabevorgänge aus.

Hiermit wurde zum eigentlichen Thema der Veranstaltung übergeleitet: Rahmenvereinbarungen. Dieses Instrument wird in der öffentlichen Berliner Vergabe noch nicht in dem Maße angewendet, wie es möglich wäre. Es bestand daher der Wunsch, Rahmenvereinbarungen zum Mittelpunkt einer Arbeitskreissitzung zu machen.

Die notwendige vergabejuristische Unterstützung kam von Frau Dr. Johanna Schlichting von der Deutschen Bahn AG. In Ihrem Einstiegsvortrag stellte sie verschiedene mögliche Varianten von Rahmenvereinbarungen vor, diskutierte mit dem Publikum die jeweiligen Vor und Nachteile und beantwortete Fragen der Teilnehmer.

Dabei stellte sich heraus, dass das Instrument einem Auftraggeber sehr viel Flexibilität gewährleistet – wenn man nur wenige Voraussetzungen einhält. Die Vorgaben der Sektorenverordnung weichen bei den Wertgrenzen, zulässigen Laufzeiten und Einzelheiten der Abrufverträge zwar von den entsprechenden Vorschriften für VGV-basierte Rahmenvereinbarungen ab, aber prinzipiell gilt: Bei Beachtung einer grundsätzlichen Fairness gegenüber dem Bieter kann nahezu jede Leistung über Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben werden. Interessant für die Zuhörer waren hier insbesondere die Ausführungen zu Abrufverträgen. Die in der Runde vertretenen 33 Einkaufsmitarbeiter aus allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung werteten den Vortrag und die sich daran anschließende Diskussion als informativ und hilfreich, gerade auch für des eigene Tagesgeschäft. Mit den Worten eines Teilnehmers: „Es wurden Ängste und Vorbehalte gegenüber Rahmenverträgen abgebaut".

Abschließend wurden die Anwesenden- wie es in der Novembersitzung schon Tradition ist- noch um Ihren Input für die Themen des nächsten Jahres gebeteten. Im Ergebnis wird sich der Arbeitskreis im kommenden Jahr aller Voraussicht nach mit den folgenden Themen beschäftigen:

12. Februar 2020: Berufsbild Beschaffung /Ausbildung im Einkauf /Strukturen von Vergabestellen

13. Mai 2020: UVgO, BerlAVG & Co – Fragen zum Vergaberecht

12. August 2020: Einkaufspraxis – Beispiele von Lieferantenmanagement bis Open House

11. November 2020: Digitales – Rechtsvorschriften, Plattformen und hilfreiche Tools.

Wir freuen uns bereits auf den Februartermin, bei dem unter anderem die Erfahrungen aus dem ersten Berliner IHK/BME Zertifizierungslehrgang „Einkaufsfachwirt" vorgestellt werden.

Der nächste Lehrgang startet im Februar 2020. Nähere Informationen hierzu sind über den nachfolgenden Link abrufbar:

https://www.bme.de/veranstaltungen/lehrgaenge/fachwirt/

J. Höper
BME Region Berlin-Brandenburg

Fotos von Jean-Paul Assandri



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Johannes Höper Vorstandsmitglied
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